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   BFH, 23.05.1986 - III R 144/85   

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https://dejure.org/1986,2382
BFH, 23.05.1986 - III R 144/85 (https://dejure.org/1986,2382)
BFH, Entscheidung vom 23.05.1986 - III R 144/85 (https://dejure.org/1986,2382)
BFH, Entscheidung vom 23. Mai 1986 - III R 144/85 (https://dejure.org/1986,2382)
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Volltextveröffentlichungen (5)

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Investitionszulagengesetz
    Begünstigung beweglicher Wirtschaftsgüter
    Zugehörigkeits-, Verbleibens- und Nutzungsvoraussetzungen sowie Erstinvestitionen
    Verbleibensvoraussetzung
    Zuordnung von WG bei Nutzungsüberlassung

Papierfundstellen

  • BFHE 147, 195
  • BB 1986, 1976
  • BStBl II 1986, 919
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 23.05.1986 - III R 66/85

    Verbleiben im Betrieb - Betrieb des Investors - Wirtschaftsgut - Kurzfristige

    Auszug aus BFH, 23.05.1986 - III R 144/85
    Der erkennende Senat hat in seinem Urteil vom 23. Mai 1986 III R 66/85 (BFHE 147, 193, BStBl II 1986, 916) entschieden, daß in den Fällen, in denen der Eigentümer das angeschaffte abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgut einem anderen zum Gebrauch überläßt, grundsätzlich zunächst darüber zu befinden ist, wo das Wirtschaftsgut i. S. des § 4b Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 InvZulG 1982 verblieben ist.

    Zur Vermeidung von Wiederholungen wird insoweit auf die Ausführungen im Urteil III R 66/85 verwiesen.

  • BFH, 28.02.2013 - III R 6/12

    Zulagenschädliche Nutzungsüberlassung von Maschinenwerkzeugen bei

    Die zum InvZulG 1982 aufgestellten Grundsätze zur unschädlichen Überlassung eines Pkw im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses (BFH-Urteil vom 23.5.1986 III R 144/85, BStBl II 1986, 919) sind auf diesen Fall nicht übertragbar.

    Nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 23. Mai 1986 III R 144/85 (BFHE 147, 195, BStBl II 1986, 919) sei es für die Erfüllung der Verbleibensvoraussetzungen unschädlich, wenn ein Investor seinem Arbeitnehmer einen PKW zur Nutzung überlasse.

    Mit der langfristigen Nutzungsüberlassung eines PKW an einen Arbeitnehmer, die der Senat in dem zu § 4b InvZulG 1982 ergangenen Senatsurteil in BFHE 147, 195, BStBl II 1986, 919 als unschädlich angesehen hat, lässt sich die hier zu beurteilende Nutzungsüberlassung nicht vergleichen.

  • BFH, 28.02.2013 - III R 15/12

    Zulagenschädliche Nutzungsüberlassung an Ausbildungseinrichtung

    Die zum InvZulG 1982 aufgestellten Grundsätze zur unschädlichen Überlassung eines Pkw im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses (BFH-Urteil vom 23.5.1986 III R 144/85, BStBl II 1986, 919) sind auf diesen Fall nicht übertragbar.

    Aus dem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 23. Mai 1986 III R 144/85 (BFHE 147, 195, BStBl II 1986, 919) gehe hervor, dass die Überlassung eines geförderten Wirtschaftsguts im Rahmen eines Dienstvertrags unschädlich sei.

    Mit der langfristigen Nutzungsüberlassung eines PKW an einen Arbeitnehmer, die der Senat in dem zu § 4b InvZulG 1982 ergangenen Senatsurteil in BFHE 147, 195, BStBl II 1986, 919 als unschädlich angesehen hat, lässt sich die hier zu beurteilende Nutzungsüberlassung nicht vergleichen.

  • FG Thüringen, 06.12.2011 - 3 K 982/10

    Investitionszulage - Mangelndes Verbleiben des Wirtschaftsguts in der

    Im BMF-Schreiben vom 08.05.2008 werde in Fragen der Nutzungsüberlassung auf das BFH-Urteil vom 23.05.1986 (BStBl. II 1986 Seite 919 f.) verwiesen.

    Auch der von der Klägerin angeführte Ausnahmefall des BFH im Urteil vom 23.05.1986 (III R 144/85 BFHE 147, 195, BStBl II 1986, 919) rechtfertigt kein anderes Ergebnis.

    Dies war auch für den BFH in dem von der Klägerin angeführten Urteil vom 23.05.1986 (III R 144/85 Tz. 11 der Entscheidungsgründe, zit. nach juris) gerade nicht von Belang.

  • BFH, 06.04.1990 - III R 2/87

    Keine betriebliche Nutzung eines Wirtschaftsguts (hier: PKW) bei

    Unter Hinweis auf das Senatsurteil vom 23. Mai 1986 III R 144/85 (BFHE 147, 195, BStBl II 1986, 919) ist sie der Auffassung, eine GmbH könne zulagenrechtlich keine außerbetriebliche Sphäre haben.

    a) Der erkennende Senat hat bereits in seinem Urteil in BFHE 147, 195, BStBl II 1986, 919 entschieden, daß ein vom Investor angeschaffter Kraftwagen, den dieser als Arbeitgeber einem Arbeitnehmer (entgeltlich oder unentgeltlich) zur Benutzung überläßt, auch bei langfristiger Gebrauchsüberlassung an den Arbeitnehmer im Betrieb (in der Betriebstätte) des Investors verbleibt.

  • BFH, 14.07.1989 - III R 29/88

    Investitionszulage - Bürogebäude - Verbleiben im Betrieb - Vermietung -

    Aber auch dann, wenn man die durch Urteile des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 23. Mai 1986 III R 66/85 (BFHE 147, 193, BStBl II 1986, 916) und III R 144/85 (BFHE 147, 195, BStBl II 1986, 919) für bewegliche Wirtschaftsgüter vertretene Auslegung der Verbleibregelung für zutreffend erachte und sie auf unbewegliche Wirtschaftsgüter übertrage, sei eine langfristige Vermietung nicht unbedingt zulageschädlich.

    Für die Entscheidung des Senats in BFHE 147, 195, BStBl II 1986, 919 war dieses Kriterium zwar ausschlaggebend; auch hat der Senat in seinem eine Vollziehungsaussetzung nach § 69 der Finanzgerichtsordnung (FGO) betreffenden Beschluß vom 24. April 1986 III B 55/85 (BFHE 146, 329, BStBl II 1986, 573) angedeutet, die Möglichkeit der Einflußnahme des Investors auf das Wirtschaftsgut könne als übergeordnetes Prinzip Ausnahmen von der Verbleibregelung rechtfertigen.

  • FG Thüringen, 15.02.2012 - 3 K 1047/10

    Investitionszulage - Mangelndes Verbleiben des Wirtschaftsguts in der

    Auch der von der Klägerin angeführte Ausnahmefall des BFH im Urteil vom 23.05.1986 (III R 144/85 BFHE 147, 195, BStBl II 1986, 919) rechtfertigt kein anderes Ergebnis.

    Dies war auch für den BFH in dem von der Klägerin angeführten Urteil vom 23.05.1986 (III R 144/85 Tz. 11 der Entscheidungsgründe, zit. nach juris) gerade nicht von Belang.

  • BFH, 15.03.1991 - III R 18/88

    Antrag auf Gewährung einer Investitionszulage für "begünstigte Investitionen" in

    Für die Entscheidung des Senats vom 23. Mai 1986 III R 144/85 (BFHE 147, 195, BStBl II 1986, 919) war dieses Kriterium zwar ausschlaggebend; auch hat der Senat in seinem eine Vollziehungsaussetzung nach § 69 der Finanzgerichtsordnung (FGO) betreffenden Beschluß vom 24. April 1986 III B 55/85 (BFHE 146, 329, BStBl II 1986, 573) angedeutet, die Möglichkeit der Einflußnahme des Investors auf das Wirtschaftsgut könne als übergeordnetes Prinzip Ausnahmen von der Verbleibregelung rechtfertigen.
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